Mensch & Kuhnert GmbH - Mathematische Analyse wirtschaftlicher Prozesse

Berechnung von Pensionsrückstellungen

Für die Erstellung der jährlichen Bilanz müssen regelmäßig die Pensionsrückstellungen berechnet werden. Die Kalkulation der Pensionsrückstellungen erfolgt nach § 6a EStG und neuerdings gesondert nach § 253 HGB (BilMoG). Gern erstellen wir für Sie die laufenden Berechnungen. Hierfür bieten wir Ihnen verschiedene Preismodelle an, die Sie den folgenden Auftragsformularen entnehmen können.

Auftragsformular für die Berechnung von Pensionsrückstellungen nach Steuerrecht und BilMoG, Einzelauftrag

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