Berechnung von Pensionsrückstellungen
Für die Erstellung der jährlichen Bilanz müssen regelmäßig die Pensionsrückstellungen berechnet werden. Die Kalkulation der Pensionsrückstellungen erfolgt nach § 6a EStG und neuerdings gesondert nach § 253 HGB (BilMoG). Gern erstellen wir für Sie die laufenden Berechnungen. Hierfür bieten wir Ihnen verschiedene Preismodelle an, die Sie den folgenden Auftragsformularen entnehmen können.