Versorgungsausgleich
Zum 01.09.2009 trat das neue Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. Der Arbeitgeber ist nun bei Pensionszusagen als Versorgungsträger verpflichtet, innerhalb einer vorgegebenen Frist dem Familiengericht
einen konkreten Vorschlag für die Aufteilung der Anwartschaft zwischen den Eheleuten zu unterbreiten.
Wir klären die Handlungsoptionen und erstellen einen detaillierten Ausgleichsvorschlag. Hierbei werden die finanziellen Auswirkungen für das Unternehmen geklärt.